Die Zwecke der Bürgerstiftung erstrecken sich auf die Bereiche Bildung, bürgerschaftliches Engagement, Denkmalpflege, Gesundheitsprävention, Jugend, Katastrophenhilfe, Kultur, Soziales, Tierschutz und Umwelt.
Die Zwecke der Bürgerstiftung erstrecken sich auf die Bereiche Bildung, bürgerschaftliches Engagement, Denkmalpflege, Gesundheitsprävention, Jugend, Katastrophenhilfe, Kultur, Soziales, Tierschutz und Umwelt.
Mittlerweile verwaltet die Bürgerstiftung Dresden über 20 Stiftungsfonds und mehr als 20 Treuhandstiftungen. Darüber hinaus übernimmt sie die Geschäftsbesorgung von 20 rechtsfähigen Stiftungen. Beraten wird die Stiftung seit Anbeginn von den Mitgliedern des Stiftungsrats, in dem sich prominente Dresdner Persönlichkeiten engagieren, die sich um Dresdens Gemeinwesen verdient gemacht haben.
Die Bürgerstiftung Dresden hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen zusammenzuführen, die etwas verändern wollen: Menschen mit zukunftsweisenden Ideen, Menschen mit Engagement und Menschen mit dem notwendigen Geld, um gute Ideen in die Tat umzusetzen.
Die Stiftung ist zum Symbol zeitgemäßen bürgerschaftlichen Handelns geworden, das allein auf die Kraft der handelnden Menschen vertraut. Die Bürgerstiftung versteht sich als Motor des Umbaus vom Versorgungsstaat zur Bürgergesellschaft. Sie steht für die Verantwortungsbereitschaft von Bürgern und Unternehmen für das Gemeinwesen.
Die Bürgerstiftung bietet Menschen, die etwas für ihre Stadt tun wollen, die Sicherheit, die richtigen innovativen Projekte zu unterstützen. Sie steht mit der Kompetenz und Erfahrung ihrer Mitarbeiter und Gremien dafür ein.
Die Bürgerstiftung verbindet Stiftungstraditionen mit zeitgemäßer Selbstbestimmung der Bürger in kommunalen Angelegenheiten.
Dresden ist eine Stadt mit außergewöhnlicher Stifter- und Mäzenatentradition, an die nach 1990 neue Stifter und Mäzene anknüpfen konnten: Architektonische Perlen und kulturelle Leuchttürme wurden durch Stiftungen möglich (das Lingnerschloss des Odol-Erfinders, das Deutsche Hygiene-Museum, aber auch Schwimmbäder und Sozialeinrichtungen der Bankiers-Familie Arnhold, um nur einige zu nennen).
Nach dem Ende der DDR wurden die Restaurierung des Stadtmuseums (gefördert von der Körber-Stiftung), die Stiftung Frauenkirche Dresden und der Wiederaufbau des Societaetstheaters (gefördert von der Kulturstiftung Dresden der Dresdner Bank) zu Leuchttürmen erfolgreichen stifterischen Engagements.
Für ihre Kompetenz und ihre verlässliche Arbeit erhielt die Bürgerstiftung Dresden 2003 den Deutschen Stifterpreis. Die Bürgerstiftung arbeitet in der Region Dresden. Aus gutem Grund: denn die Bürgerstiftung ist kein anonymer Spendensammler und -verteiler. Sie versteht sich vielmehr als Netzwerk von engagierten Bürgern und Initiativen, organisiert den Erfahrungsaustausch und leistet konkrete Hilfe. Dafür muss man vor Ort sein und die Probleme kennen – so wie die Bürgerstiftung in Dresden.
Hier treffen sich Menschen, die mit den Notwendigkeiten und den Akteuren in ihrer Stadt vertraut sind, die wissen, worüber sie reden. Jede Zustiftung hat eine Signalwirkung, die andere Menschen ermutigt, diesem Beispiel zu folgen. Engagement für Dresden wird in der Öffentlichkeit mehr als anderswo gewürdigt und in den Medien verbreitet. Stifter und Mäzen zu sein, zählt in dieser Stadt besonders.
Die beste Idee ist wenig wert, wenn das nötige Geld fehlt. Aber: Spendengelder für ein Projekt sind schnell ausgegeben. Eine Stiftung ist nachhaltig tätig.
Zu ihren Grundsätzen gehört stets, dass gestiftetes Vermögen erhalten bleibt und langfristig gesicherte Erträge abwirft. Die Stiftung sammelt und verwaltet das von einem oder mehreren Stiftern und Zustiftern eingebrachte Stiftungsvermögen. Mit den Erträgen aus diesem Vermögen unterstützt die Stiftung dann konkrete Projekte. Das Stiftungsvermögen bleibt dabei in seiner Substanz immer unangetastet. Auf diese Weise ist gesichert, dass das finanzielle Engagement der Stifter und Zustifter dauerhaft dem Stiftungszweck dient und somit eine beständige unabhängige und wirkungsvolle Förderung gewährleistet ist. Es ist jederzeit möglich, Spenden für sammeln, die direkt an Projekte gehen und dem Stiftungszweck unmittelbar zu Gute kommen.
Zustiftung
Mit einem Betrag ab 500 Euro helfen Sie nicht nur, das Kapital der Stiftung zu erhöhen und so noch mehr Projekte zu finanzieren. Sie erwerben auch das Recht, in der Stifterversammlung über die Förderungsstrategie der Bürgerstiftung mitzubestimmen. Selbstverständlich helfen uns Zustiftungen in jeder Höhe, Gutes für Dresden zu tun. Sie können die Bürgerstiftung auch zum Erben einsetzen und bestimmen so die Verwendung Ihres Nachlasses.
Stiftungsfonds – Sie bestimmen die Verwendung der Kapitalerträge
Sie wollen einen bestimmten Zweck nachhaltig verfolgen:
Ab einem Betrag von 2.500 Euro richten wir Ihnen einen zweckgebundenen Fonds innerhalb des Stiftungskapitals der Bürgerstiftung Dresden ein. Er kann auf Ihren Wunsch hin mit Ihrem Namen verbunden werden. Sie können auch anonym bleiben.
Sie etablieren Ihre eigene Stiftung unter unserem Dach
Ab 25.000 Euro können Sie unter dem Dach der Bürgerstiftung eine sogenannte nicht rechtsfähige Stiftung gründen. Sie bestimmen, in welchem Bereich das Geld eingesetzt werden soll (z. B. für die Förderung des Musikernachwuchses oder ein Stipendium). Auch eine solche Stiftung kann Ihren Namen tragen – oder den eines Menschen, dessen Gedächtnis Sie diese Stiftung widmen möchten.
Damit bleibt diese Stiftung auf immer mit Ihrer Person oder Ihrer Firma verbunden – eine Rechtsform, die auch häufig in Testamenten vorgesehen wird. Eine besondere Stiftungsform ist die Verbrauchsstiftung: Hier kann, wenn der Stifter das wünscht, das Kapital über einen längeren Zeitraum Stück für Stück aufgebraucht werden.
Die Bürgerstiftung nimmt Ihnen die Verwaltung und Erhaltung des Vermögens ab und garantiert die Verwendung der Erträge zum von Ihnen gewünschten Stiftungszweck.
Wir verwalten Ihre selbstständige Stiftung
Dies tun wir per Geschäftsbesorgungsvertrag. Wir stehen im engen Kontakt mit der zuständigen Stiftungsaufsicht und den Fachleuten beim Finanzamt. Wir legen Ihr Geld zu günstigeren Konditionen als üblich an. Wir erledigen für Sie die Buchhaltung, die Erklärungen für das Finanzamt und die Stiftungsaufsicht bei der Landesdirektion Sachsen.
Testament und Erbe
Wir beraten zusammen mit kompetenten Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern Menschen, die eine testamentarische Verfügung zugunsten gemeinnütziger Zwecke tätigen wollen.
Immer, wenn es um gemeinnütziges Engagement und Spendengelder geht, steht die Frage im Raum, ob die Ressourcen wirklich sinnvoll genutzt werden.
IIm Fall der Bürgerstiftung können Sie sich ganz sicher sein: Wirtschaftsfachleute, die Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidiums und das Finanzamt prüfen, ob die Mittel sachgerecht ausgegeben werden und das Stiftungskapital langfristig gesichert und in seiner Substanz erhalten bleibt.
Finanzfachleute garantieren eine solide Verwaltung des Vermögens und einen guten Ertrag, der den unterstützten Projekten zugute kommt. Die Stiftung muss nur kostendeckend arbeiten, aber keinen Gewinn erwirtschaften.Wir halten es mit Verwaltungsgebühren, die nach den Kriterien des Deutsche Spendensiegels als ‚niedrig‘ bis ‚angemessen‘ aufnehmen können.
Durch die Aufsicht und Einbindung verschiedener Gremien ist sichergestellt, dass die Arbeit der Bürgerstiftung immer zugunsten des Gemeinwohls geschieht. So geht kein Euro dem guten Zweck verloren.
In Stiftungsrat, Kuratorium und Vorstand finden Sie Personen aus allen Bereichen des Dresdner Lebens, die mit ihrem Namen, ihrer Kompetenz und ihrem guten Ruf für die Seriosität der Bürgerstiftung einstehen. Und nicht zuletzt unterzieht sich die Bürgerstiftung alljährlich freiwillig der Prüfung durch einen renommierten Wirtschaftsprüfer.
BESUCHEN SIE UNS:
Barteldesplatz 2, 01309 Dresden
Schreiben SIE UNS:
info@buergerstiftung-dresden.de
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