Die Bürgerstiftung Dresden vergibt im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche, die mindestens 20 Stunden im Monat freiwillig in einem Projekt tätig sind.
Grundlage dafür ist die Richtlinie des Sächsischen Sozialministeriums zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts (FRL GeZus) vom 26. August 2021.
Im Jahr 2023 wurden knapp 28.000 Personen in etwa 5.500 Projekten mit 10,2 Millionen Euro gefördert.
Antragsberechtigt sind Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger). Dies sind unter anderem Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchgemeinden, Stiftungen, Verbände, Vereine und andere juristische Personen (soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind) sowie Gemeinden und Gemeindeverbände. Für jeden ehrenamtlich Tätigen können Sie von 35 Euro bis zu 45 Euro monatlich erhalten.
Die Projektträger können die Aufwandsentschädigung bei der Bürgerstiftung bis zum 31. Oktober für das Folgejahr beantragen. Anträge für das Jahr 2024 konnten vom 1. September 2023 bis zum 31. Oktober 2023 gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Förderportal.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter www.ehrenamt.sachsen.de/foerderprogramm-wir-fuer-sachsen.html.
Unsere Hinweise zum Datenschutz im Programm "Wir für Sachsen" können Sie als PDF-Datei herunterladen.
Wir stehen Ihnen gerne für telefonische Anfragen zur Verfügung.
Vom 1. Juni bis zum 31. August erreichen Sie uns telefonisch:
Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 14.00 Uhr und
Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
Vom 1. September bis zum 31. Mai erreichen Sie uns telefonisch:
Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr sowie
Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
Telefon: 0351 / 314 49 088 oder 0351 / 312 10 776
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