Die Bürgerstiftung Dresden vergibt im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche, die mindestens 20 Stunden im Monat freiwillig in einem Projekt tätig sind.
Grundlage dafür ist die Richtlinie des Sächsischen Sozialministeriums zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts (FRL GeZus) vom 26. August 2021.
Im Jahr 2022 wurden knapp 25.000 Personen in etwa 5.600 Projekten mit 10,4 Millionen Euro gefördert.
Die jeweiligen Projektträger können die Aufwandsentschädigung bei der Bürgerstiftung bis zum 31. Oktober für das Folgejahr beantragen. Die Antragsfrist für eine Förderung im Jahr 2023 endet also am 31. Oktober 2022. Eine Antragstellung für das Förderjahr 2023 ist ab 01. September 2022 möglich. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Das Antragssystem wird ab dem 01. September freigeschaltet. Informationen zum neuen Antragssystem werden zeitnah hier veröffentlicht. Bitte sehen Sie von der Einreichung von Anträgen in Papierform ab.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter www.ehrenamt.sachsen.de.
Unsere Hinweise zum Datenschutz im Programm "Wir für Sachsen" können Sie als PDF-Datei herunterladen.
Gerne stehen wir Ihnen Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr für Anfragen telefonisch zur Verfügung.
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