Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Träger, die 2022 bereits über "Wir für Sachsen" gefördert werden, zusätzliche Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche beantragen können, die sich zugunsten von Ukraine-Flüchtlingen engagieren - konkret z.B. in der Erst-Unterstützung der ankommenden Flüchtlinge, in den Sammelunterkünften, bei Übersetzungen, bei Behördengängen, bei der Wohnungssuche, in der Kinderbetreuung oder Lernunterstützung, Sachspendensammlung und individueller Hilfe. Ausgeschlossen sind hier Tätigkeiten, für die andere Förderprogramme oder finanzielle Unterstützungen greifen bzw. zur Verfügung stehen.
Es gelten auch hierfür die Ausschlusskriterien sowie alle weiteren Fördervoraussetzungen aus „Wir für Sachsen“. Die Beantragung kann Umwidmungen betreffen oder auch über die Anzahl der ursprünglich beantragten Personen hinausgehen. Demzufolge können für bereits im Projekt tätige, aber bisher nicht geförderte oder für neu nachzumeldende Personen monatliche Aufwandsentschädigungen beantragt werden. Projekte der Ukraine-Flüchtlingshilfe können die zusätzliche Förderung rückwirkend ab März bis max. Dezember 2022 (für max. 10 Monate) in Höhe der für 2022 festgesetzten Pauschale von 41,00 € erhalten.
Anträge können ab sofort gestellt werden; eine Antragsfrist besteht nicht. Anträge werden nach Posteingang bearbeitet und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Für eine vereinfachte Antragstellung steht hier ein spezielles Formular bereit, welches mit gescannter Unterschrift eingereicht werden kann. Sie finden das Formular unten zum Download.
Die Zustellung des Änderungsvertrags erfolgt per E-Mail. Bitte stellen Sie sicher, uns für diesen Zweck eine E-Mail-Adresse mitzuteilen. Der Verwendungsnachweis wird bitte im Rahmen des regulären Förderverfahrens zusammen mit den Nachweisen für die 2022 geförderten Projekte eingereicht.