Die Bürgerstiftung Dresden vergibt im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche, die mindestens 20 Stunden im Monat freiwillig in einem Projekt tätig sind.
Grundlage dafür ist die Richtlinie des Sächsischen Sozialministeriums zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts (FRL GeZus) vom 26. August 2021.
Im Jahr 2022 wurden knapp 25.000 Personen in etwa 5.600 Projekten mit 10,4 Millionen Euro gefördert.
Antragsberechtigt sind Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger). Dies sind unter anderem Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchgemeinden, Stiftungen, Verbände, Vereine und andere juristische Personen (soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind) sowie Gemeinden und Gemeindeverbände. Für jeden ehrenamtlich Tätigen können Sie von 35 Euro bis zu 45 Euro monatlich erhalten.
Die Projektträger können die Aufwandsentschädigung bei der Bürgerstiftung bis zum 31. Oktober für das Folgejahr beantragen. Die Antragsfrist für eine Förderung im Jahr 2023 endete also am 31. Oktober 2022. Eine Antragstellung für das Förderjahr 2024 ist ab 1. September 2023 möglich. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter www.ehrenamt.sachsen.de/foerderprogramm-wir-fuer-sachsen.html.
Unsere Hinweise zum Datenschutz im Programm "Wir für Sachsen" können Sie als PDF-Datei herunterladen.
Gerne stehen wir Ihnen Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr für Anfragen telefonisch zur Verfügung.
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