Mit Vorstand, Stiftungsrat und Kuratorium wachen drei Gremien der Bürgerstiftung darüber, dass die Unterstützung unmittelbar bei den Projekten ankommt.
Mit Vorstand, Stiftungsrat und Kuratorium wachen drei Gremien der Bürgerstiftung darüber, dass die Unterstützung unmittelbar bei den Projekten ankommt.
Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, tagt monatlich und ist ehrenamtlich tätig. Der Vorstand vertritt die Stiftung nach außen.
Er sorgt für die Verwaltung des Stiftungsvermögens und besorgt das Tagesgeschäft. Der Vorstand ist gegenüber dem Stiftungsrat rechenschaftspflichtig.
Er ist das Aufsichtsgremium der Stiftung, ähnlich einem Aufsichtsrat in einem Unternehmen. Er berät den Vorstand, legitimiert seine Arbeit, verabschiedet den Haushalt und bestätigt den Jahresabschluss. Der Stiftungsrat fasst Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung, während der Vorstand das Tagesgeschäft erledigt.
Das Kuratorium, dem bedeutende Persönlichkeiten angehören, ist ein beratendes Gremium.
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