2008 errichteten Manfred und Ingeborg Wolf die Stiftung Wolf. Sie ist mildtätig, das heißt, sie fördert keine besonderen Projekte, sondern hilft in sozialen Notlagen. Die Stifter haben mit ihrer Stiftung besonderes Augenmerk auf Berufsgruppen gelenkt, deren Einsatz für die Gesellschaft uns oft selbstverständlich erscheint: Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Beschäftigte des Zolls und der Justiz. Sie geraten immer wieder in Situationen, die sie zeitweise oder dauerhaft dienstunfähig machen.
Meistens greift in solchen Fällen die Beamtenversorgung. Doch nicht jeder Notstand ist hierdurch behoben. So hilft die Stiftung mit Sachleistungen Menschen, ihr Leben zu erleichtern. Stifter wollen der Gesellschaft Gutes tun, aber nicht das Rad neu erfinden. Schlüssig gibt die Stiftung daher einen Teil ihrer Mittel für den Stiftungszweck an Institutionen weiter, die kraft ihrer Aufgabe besondere Kenntnis von Personen haben, für die eine Förderung in Betracht kommt. Dazu gehört z.B. die Deutsche Polizeigewerkschaft.
Eine weitere Gruppe hat die Stiftung bei ihrer Tätigkeit im Blick: Jene, die ihren bürgerschaftlichen Einsatz dadurch unter Beweis gestellt haben, dass sie „die Polizei bei ihrem Einsatz zielstrebig unterstützt haben“, wie es in der Satzung heißt. Denn wenn diese Menschen erhebliche gesundheitliche Nachteile erleiden, greifen die Beamtenversorgungswerke nicht.
Die Leistungen können auch an Hinterbliebene gezahlt werden. Voraussetzung für alle Zahlungen ist die Mittellosigkeit der Empfänger.